Damit Ihr Anspruch erfolgreich ist, laden wir Sie ein, innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt Ihres Pakets das nachstehende Verfahren zu befolgen:

1. Fotografieren Sie das beschädigte Paket (Verpackung mit Paketnummer und beschädigten Gegenständen obligatorisch).

2. Es ist unbedingt erforderlich, mit den beschädigten Waren zum Lager des Spediteurs (oder zum Postamt beiCOLISSIMO-Sendungen) zu gehen.

3. Erstellen Sie einen Schadens- / Enteignungsbericht und verlangen Sie eine Kopie, die die Post oder der Spediteur nicht ablehnen kann, wenn das Verfahren und die Fristen eingehalten werden.

4. Senden Sie eine Kopie des aufgezeichneten Tickets an unsere Dienste per E-Mail an: info@espinosa.fr oder per Einschreiben an

SARL ESPINOSA
43 Boulevard Berthelot
34000 Montpellier

Wenn die Post oder der Beförderer sich weigert, einen Schadens- / Enteignungsbericht auszustellen (sie hat kein gesetzliches Recht zur Verweigerung, wenn die Fristen eingehalten werden), füllen Sie bitte eine eidesstattliche Erklärung aus (Muster unten zum Herunterladen), in der Sie schriftlich angeben, dass Sie ein beschädigtes / enteignetes Paket erhalten haben und dass die Post oder der Beförderer sich geweigert hat, einen Schadens- / Enteignungsbericht auszustellen (auf der auszufüllenden Erklärung anzugeben).

Bitte senden Sie dieses unterschriebene Zertifikat zusammen mit einer Fotokopie Ihres Personalausweises an info@espinosa.fr oder per Einschreiben an ESPINOSA, 43 Bd Berthelot 34000 Montpellier.

Klicken Sie hier, um die auszufüllende Ehrenurkunde herunterzuladen.

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Gegebenenfalls dem Frachtführer vorzulegen:

Artikel L133-3
Nach Erhalt der beförderten Güter haftet der Frachtführer dem Frachtführer gegenüber nicht für Beschädigung oder teilweisen Verlust. wenn der Empfänger dem Transportunternehmer seinen begründeten Protest nicht innerhalb von drei Tagen, ausgenommen Feiertage, nach dem Tag des Empfangs durch ein außergerichtliches Schriftstück oder per Einschreiben mitgeteilt hat.
Wenn innerhalb der oben genannten Frist ein Antrag auf ein Gutachten gestellt wird gemäß Artikel L. 133-4Im Falle eines Ersuchens um eine Entscheidung stellt ein solches Ersuchen einen Protest dar, ohne dass nach Unterabsatz 1 vorgegangen werden muss.
Anderslautende Bestimmungen sind null und nichtig. Die letztgenannte Bestimmung gilt nicht für den internationalen Verkehr.