Damit Ihr Anspruch erfolgreich ist, laden wir Sie ein, innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt Ihres Pakets das nachstehende Verfahren zu befolgen:

1. Fotografieren Sie das enteignete Paket (Verpackung mit Paketnummer und beschädigten Gegenständen obligatorisch) innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt.

2. Es ist zwingend erforderlich, dass Sie mit dem gestohlenen Paket innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt zur Post gehen.

3. Erstellen Sie einen Schadens- / Enteignungsbericht und verlangen Sie eine Kopie, die die Post bei Einhaltung des Verfahrens und der Fristen nicht verweigern kann.

4. Senden Sie eine Kopie des aufgezeichneten Tickets an Ihre Dienststellen.

Wenn die Post sich weigert, einen Schadens- / Enteignungsbericht auszustellen (sie hat kein gesetzliches Recht zur Verweigerung, wenn die Fristen eingehalten werden), füllen Sie bitte eine eidesstattliche Erklärung aus (Muster unten zum Herunterladen), in der Sie schriftlich erklären, dass Sie ein beschädigtes / enteignetes Paket erhalten haben und dass die Post sich geweigert hat, einen Schadens- / Enteignungsbericht auszustellen.

Bitte senden Sie dieses unterzeichnete Zertifikat zusammen mit einer Fotokopie Ihres Personalausweises an info@espinosa.fr oder per Einschreiben an ESPINOSA, 43 Bd Berthelot 34000 Montpellier.

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